Ausgleichsmaßnahmen in Reutlingen und Tübingen

Mit einer Ausgleichsmaßnahme soll ein nicht vermeidbarer Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden. Dies geschieht in der Regel mit der Aufwertung vorhandener Naturflächen.
Neubaugebiete, Straßenbau und andere Umnutzung von ursprünglichen Flächen bedeuten eine Verschlechterung des Naturhaushaltes, des Lebensraumes wildlebender Pflanzen und Tiere.
Eine typische Ausgleichsmaßnahme ist das Anlegen einer Streuobstwiese auf Dauergrünland oder die Pflege einer bestehenden Streuobstwiese mit dem Fokus auf der Schaffung von Lebensraum für gefährdete Arten.
Für diese Art der Pflege (Referenzfläche in Altenriet) bietet die Baumpflege Tübingen im Raum Reutlingen/Tübingen verschiedene Leistungen an:

Erst-/Habitatpflege

Erstpflege oder Erst-Habitatpflege ist der erste Pflegedurchgang in einem Lebensraum, der lange Zeit nicht gepflegt wurde. Meist geht es hierbei darum, Verbuschungen und Altgrasbestände zu entfernen, die über mehrere Jahre aufgewachsen sind oder vergreiste Obstbäume wieder einem Erstschnitt zu unterziehen. Es kann aber auch einfach nur der erste Pflegedurchgang sein, der auf dieser Fläche durchzuführen ist. Die Habitatpflege (oder Folgepflege) ist die normale, jährlich wiederkehrende Pflege der Fläche.

Auslichtungspflege

Das kann entweder nur das Auslichten vergreister Bäume sein oder es bedeutet, dass die Fläche im Laufe der Sukzession von Büschen bewachsen wurde und ein Teil dieser Büsche jetzt entfernt werden soll, damit der Gehölzbestand lichter wird und auch mehr Licht auf die Wiesenvegetation fällt.

Höhlenförderung

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Höhlenangebot auf der Fläche zu erhöhen (als Nistplatz für Vögel, Aufenthaltsort für Vögel, Fledermäuse usw.). Bei einer Begehung wird festgestellt – meist von einem Landschaftsarchitekturbüro – welche Bäume Höhlen aufweisen.
Diese Höhlen sollten möglichst lange erhalten bleiben. In den morschen Bereichen oder unter der alten Rinde lebt eine Vielzahl von Insekten, welche die verschiedenen Zerfallsstufen des Holzes nutzen. Diese Bewahrung der Vitalität und der Stabilität sollte mittels passender Baumpflege erfolgen. Die kann auch nur höhlenorientiert erfolgen und nicht wie sonst meist ertragsorientiert. Denn eine Ausgleichsfläche soll ja einen Eingriff in den Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen einer Landschaft möglichst gut ausgleichen und nicht viel Obst produzieren.
Wenn das vorhandene Höhlenangebot erweitert werden soll, kann dies durch gezielte Schnittmaßnahmen erfolgen, die eine Höhlenbildung fördern. Im Normalfall vermeidet man dies bei der Baumpflege. Aber wenn man in einem Baum Morschstellen schafft, zieht zuerst die Blaue Holzbiene ein und irgendwann später auch Vögel.

Künstliche Nisthilfen

Wenn die Höhlenförderung alleine nicht reicht oder nicht schnell genug geht, werden Nistkästen aufgehängt. Aus ökologischer Sicht sind Nistkästen nur eine Krücke. Ein Nistkasten beherbergt zwar einen Halsbandschnäpper; ein in Würde alternder Baum bietet jedoch wesentlich mehr Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.

Folgepflege

Die gesamte Ausgleichsfläche bedarf einer Folgepflege (Habitatpflege); oft wird hier leider an den Kosten gespart. Zu bedenken ist, dass bei einem Straßenneubau niemand über die Folgepflege oder den Unterhalt spricht. Nur bei den Ausgleichsflächen wird die Folgepflege zur Diskussion gestellt – die Ausgleichsflächen gibt es jedoch nur deshalb, weil eine Straße gebaut wurde…

Umgebung der Fläche

Falls die Ausgleichsmaßnahme eine allein liegende Obstwiese betrifft, in deren Umfeld keine ähnlichen Lebensräume sind, sollte die Pflege sensibel erfolgen. Man denkt dann oft: Ja, jetzt ist da 20 Jahre lange nichts passiert auf der Fläche, jetzt richten wir sie wieder ordentlich her.
Und wir Schwaben wissen, wie man so etwas ordentlich macht!
Eine brach gefallene Wiese (vor allem, wenn sie isoliert liegt) sollte immer nur sukzessive in den Zielzustand überführt werden. Denn sonst leiden die Vorkommen der Tierarten (vor allem Insekten ), die sich an das Brachestadium angepasst haben.

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    Baumpflege Tübingen
    Rickmer Stohp
    Heuberger Tor Weg 5
    72076 Tübingen
    Telefon: 07071-640588
    E-Mail: info@baumwart-baumpflege.de